Das Landesgericht Berlin verklagte Sony zu einer Entschädigungszahlung wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung einer schwangeren Arbeitnehmerin. Die Frau arbeitete im Bereich „International Marketing“ als Abteilungsleiterin. Als die Stelle ihres Vorgesetzten neu besetzt werden sollte, bekam sie zu hören, dass sie sich lieber auf ihr Kind freuen solle, statt auf den Chefposten zu hoffen. Befördert wurde ihr männlicher Kollege. Die Frau erhielt nun eine Schadensersatzzahlung.
Leonie Kapfer