Elisabeth S. hat Lohndiskriminierung erlebt – und erfolgreich dagegen geklagt.
Im Interview mit Chiara Kohlmorgen erzählt sie, wie das ablief und was sie anderen Betroffenen empfiehlt.
an.schläge: Wie haben Sie erfahren, dass Sie weniger verdienen als männliche Kollegen?
Elisabeth S.: Ich habe in einem Unternehmen gearbeitet, in dem die Bezahlung sehr intransparent war. Es gab keinen Kollektivvertrag und keine offenen Gehaltsstrukturen. Jährlich gab es Mitarbeitendengespräche samt Gehaltsverhandlungen, in denen nach Sympathie – oder wie ich sagen würde, Geschlechtsorgan – verhandelt wurde. Mit einem neuen Kollegen sprach ich irgendwann über unseren Verdienst. Und da stellte sich heraus, dass es im Betrieb nicht nur viel Geheimniskrämerei ums Gehalt, sondern auch massive Unterschiede gab. Ein Mann, der erst einige Jahre nach mir ins Unternehmen gekommen war und denselben Job machte wie ich, verdiente einige hundert Euro mehr als ich – ohne besser qualifiziert zu sein.
Anfangs hackelte ich rein wie eine Blöde und übernahm zusätzliche Aufgaben. Sicher ein Jahr lang wollte ich beweisen, dass meine Arbeit genauso viel wert ist. In einem Gespräch mit der Geschäftsführung präsentierte ich meine Tätigkeiten, schlug vor, noch mehr zu machen. Ich habe wiederholt dasselbe Gehalt wie der Kollege verlangt, doch es hieß immer, es gäbe kein Geld. Man verstehe meine Kränkung, aber da sei nichts zu machen. Und der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte: Ich bekam eine Rüge, meinen Kollegen unter Druck gesetzt zu haben und Unruhe ins Unternehmen zu bringen.
Sie haben sich entschlossen, dagegen vorzugehen. Wie lief der Prozess vom Antrag bei der Gleichbehandlungskommission bis zum Nachweis der Diskriminierung ab?
Mir ist es psychisch nicht gut gegangen, ich wollte dort nicht mehr hin und habe im Krankenstand gekündigt. Das ist der Klassiker: Frauen wissen, dass sie ungleich behandelt werden. Dann Kämpfen sie um ihr Weiterkommen, werden abgewiesen. Irgendwann hat man keine Kraft mehr, weiterzukämpfen und kündigt. Unternehmen rechnen mit diesem Ablauf. Ich tat zuerst dasselbe. Aber dann sprach ich mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Kommission. Mir wurde von der Gleichbehandlungskommission ein Formular zugeschickt, um die Ungleichbehandlung zu beschreiben. Die Gleichbehandlungsanwältin unterstützte mich bei Formulierungen und der Beurteilung einzelner Ereignisse. Schnell geht das alles nicht, man muss schon einen langen Atem haben für so ein Verfahren.
Ab dem Zeitpunkt, an dem ich meinen Fall bei der Gleichbehandlungskommission einreichte, bis zu ihrem Urteil vergingen eineinhalb Jahre – und es ging danach noch weiter. Bis beim Arbeitsgericht der Fall abgeschlossen war – auch in der zweiten Instanz – dauerte es schließlich drei Jahre. Grundsätzlich ist die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und -kommission aber super und es hat alles sehr gut und professionell funktioniert. Nachdem mein Antrag eingelangt war, wurde beurteilt, ob die Kommission den Fall als Verfahren aufnimmt. Sie prüften die Ungleichbehandlung und schrieben eine Aufforderung an die beschuldigte Partei zur Stellungnahme. Mein ehemaliger Dienstgeber nahm die Kommission nicht ernst. Die Kommission verlangte, dass die Gehälter der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in dem Zeitraum, in dem ich dort arbeitete, von der Geschäftsführung zum Vergleich offengelegt werden, was diese nicht tat. Meine Anwältin musste dann über die Sozialversicherung die Gehaltseinsicht beantragen. Diese bekommt man anonymisiert, aber das Geschlecht wird offengelegt. Dann verfasste die Kommission einen Abschlussbericht und gab mir in allen Punkten recht. Die Kommission empfahl meinem ehemaligen Dienstgeber, mir die Gehaltsdifferenz auszuzahlen für die Jahre, in denen ich weniger verdient hatte. Dieser sträubte sich zunächst dagegen. Aber ich wollte so lange weitermachen, bis es ein Urteil gab. Denn wenn ein Urteil der Gleichbehandlungskommission zu einem Fall der Ungleichbehandlung vorliegt und vor Gericht geht, hat dieses Urteil auch ein Gewicht. Wenn man über die Arbeiterkammer oder Gewerkschaft einen Rechtsschutz will, ist es gut, dieses zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dann einen teilweisen oder vollen Rechtsschutz zu bekommen, ist hoch und es besteht kein finanzielles Risiko. Es wird ein Anwalt oder eine Anwältin gestellt, die einen vor Gericht begleiten.
Was würden Sie Frauen raten, die Ähnliches erleben?
Ich würde allen Frauen raten, sich zu wehren! Egal, ob sie beim Gehalt oder bei ihrem beruflichen Fortkommen diskriminiert werden, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erleben oder aufgrund ihres Geschlechts Ungleichbehandlung erfahren. Das Ausmaß der Diskriminierung, die Frauen am Arbeitsplatz erfahren, ist nach wie vor extrem hoch. Ich würde mir wünschen, dass all diese Frauen diese Fälle bei der Gleichbehandlungskommission melden. Ich glaube, dass es stärkt, wenn man damit nicht allein ist. Gleichzeitig werden Netzwerke männlicher Geschäftsführer geschwächt, wenn es eine Gegenwehr gibt und sie nicht mehr damit durchkommen.
Auch wenn es ein weiter Weg ist: Am Ende zahlt es sich aus. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir das Geld zurückzahlen müssen – verzinst über die Jahre, die das Verfahren dauerte. Ein fünfstelliger Betrag! Kurz vor Weihnachten kam das abschließende Urteil – das war ein tolles Weihnachtsgeschenk.
Man muss sich übrigens auch nicht dafür schämen. Frauen haben im Beruf ein Recht auf gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit und es ist verboten, sie ungleich zu behandeln. Auch das Argument „Sie hat halt schlecht verhandelt“ ist nicht zulässig. Frau kann sich jederzeit an die AK, Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden, sei es auch nur für ein vertrauliches Beratungsgespräch. Man muss nicht gleich vor Gericht ziehen – es gibt Eskalationsstufen und in Österreich tolle Unterstützung. Gewerkschaftsmitglied zu sein zahlt sich da sehr aus. Der Rechtsschutz von Gewerkschaft oder Arbeiterkammer senkt das finanzielle Risiko, es wird ein Anwalt oder eine Anwältin gestellt, die einen vor Gericht begleiten. Wichtig zu wissen ist: Es geht hier um ein Recht, nicht um einen Wunsch.