Wenn Männer in Österreich Frauen töten, greifen sie immer öfter zur Schusswaffe – häufig zu einer, die sie ganz legal besitzen.
Von Alexandra Polič
Als die Polizei im Mai 2025 in Maria Alm ein Betretungsverbot gegen einen Mann aussprechen will, ist er nicht auffindbar. Was nach einer Formalität klingt, hat tödliche Folgen. Der Mann kann sich danach nämlich noch ganz legal eine Waffe kaufen. Kurz darauf ist die Frau, die vor ihm geschützt werden sollte, tot.
„Wenn die Gefährder nicht auffindbar sind, kann die Polizei das Betretungsverbot nicht aussprechen. Und wenn man es nicht aussprechen kann, ist auch kein vorläufiges Waffenverbot gültig“, erklärt Christina Riezler, Juristin, Sozialarbeiterin und stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Gewaltschutzzentren in Österreich. „Diese Fälle gibt es selten, aber doch immer wieder. Wenn es dann so ausgeht, ist es besonders schrecklich“, sagt sie. Maria Alm ist kein Einzelfall geblieben: Bis Mitte Juli zählten Gewaltschutzorganisationen heuer bereits 15 Femizide. Erst im Juni wurde im Bezirk Schärding wieder eine Frau ermordet. Der mutmaßliche Täter besaß seine Waffe ebenfalls legal.
Tödliche Verschiebung. Wie eng Waffenbesitz und Frauenmorde zusammenhängen, zeigt die Forschung. Die mittlerweile pensionierte Politikwissenschaftlerin Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung (IKF) hat sämtliche Justizakten zu Femiziden der Jahre 2016 bis 2020 ausgewertet. Ihr Befund: Jedes vierte Opfer wurde erschossen.
Bei den Morden durch Partner oder Ex-Partner gab es in etwa sechzig Prozent der Akten eine Angabe zum Waffenbesitz des Täters. Fast jeder dritte dieser Männer hatte einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte, besaß seine Waffen also mit behördlicher Erlaubnis. Für einige weitere galt ein Waffenverbot. Getötet haben sie trotzdem.
Das IKF hat zudem ausgewertet, dass der Anteil legaler Schusswaffen an den bei Morden und Mordversuchen eingesetzten Waffen deutlich zugenommen hat. In den Jahren 2010 bis 2016 war nur etwa jede vierte Tatwaffe legal besessen, zwischen 2017 und 2020 war es schon fast jede zweite.
Und noch etwas fällt auf in Hallers Untersuchung: Ende der 2000er-Jahre wurden drei von 39 Frauen mit Schusswaffen getötet, im Zeitraum 2016 bis 2020 jedes vierte Opfer. Erklären könne sie diese Verschiebung nicht mit Bestimmtheit, sagt die Forscherin. Aber sie hat einen Verdacht: „In Österreich gibt es wesentlich mehr Schusswaffen in privatem Besitz als wir wissen.“ Vielfach handle es sich um alten Bestand aus dem Krieg, um geerbte oder nie registrierte Waffen. „Das sind keine Waffennarren, das sind oft normale alte Leute. In einer eskalierenden Situation genügt dann ein Griff“, sagt Haller.
Alarmstufe. Warum die Waffenart über Leben und Tod entscheidet, liegt für die Expertin auf der Hand: „Schusswaffen sind auf kurze Distanz so gut wie immer tödlich. Wenn man sich anschaut, welche Mordversuche Frauen überleben, dann waren es die mit einem Messer, das danebengesetzt wurde oder nicht massiv genug war.“ Das sieht man auch bei den Gewaltschutzzentren so – und kontert damit ein beliebtes Argument der Waffenlobby: „Man hört immer, dass man mit einem Messer auch jemanden umbringen kann“, sagt Riezler. „Und trotzdem sind Schusswaffen einfach zum Töten da, Messer haben einen anderen Sinn. Messerverletzungen kann die Medizin heute außerdem Gott sei Dank oft behandeln.“
Zudem wirkt eine Waffe im Haushalt auch schon lange bedrohlich, bevor sie eingesetzt wird. „Es ist eine große Verunsicherung, allein zu wissen, dass der Gefährder die Möglichkeit hätte“, sagt Stefani Doynova, Leiterin der österreichweiten Frauenhelpline gegen Gewalt. „Und natürlich wird sie auch als Druckmittel verwendet.“ Bei ihren Beraterinnen gilt: „Waffenbesitz im Kontext von Gewalt bedeutet immer höchste Alarmstufe.“ Die Waffe erschwere auch den Ausstieg: „Sich aus gewalttätigen Beziehungen zu lösen ist ohnehin schwer und komplex. Wenn eine Waffe im Spiel ist, ist das zusätzlich ein erschwerender Faktor.“
Nichtwissen. Die vielleicht absurdeste Lücke im System: Gefährdete Frauen erfahren nicht einmal, ob ihr Gefährder noch bewaffnet ist. Sie haben im waffenbehördlichen Verfahren keine Parteistellung. Ob ein Waffenverbot verhängt wurde oder nicht, sagt ihnen niemand. Erst in einem Verfahren können juristische Vertreter*innen Einsicht in die Akten bekommen und die Information mit den Betroffenen teilen. „Diese Information kann für die Einschätzung des Risikos von enormer Wichtigkeit sein und die Sicherheitsplanung stark beeinflussen“, sagt Doynova. Sie befürwortet eine Abwägung, ob die Persönlichkeitsrechte des Waffenbesitzers wirklich wichtiger sind als das Schutzinteresse der gefährdeten Person.
Viele Frauen verheimlichen auch selbst den Waffenbesitz ihrer Partner. Das hat einen Grund, wie Politikwissenschaftlerin Haller erklärt: Femizide fänden hauptsächlich in Kontrollbeziehungen statt, und deren Wesen sei, dass nichts nach außen dringe. „Diese Frauen wissen ziemlich sicher, dass ihr Mann eine Waffe hat. Aber sie sagen es der Polizei nicht, weil sie fürchten, dass ihr Leben in der Beziehung schwieriger oder noch gewalttätiger wird.“
Lücken. Nach dem Amoklauf in Graz im Juni 2025 hat die Regierung das Waffengesetz verschärft. Im EU-Vergleich galt es bis dahin als sehr liberal. Die Neuerungen limitieren zwar einige Möglichkeiten, besonders restriktiv werden aber auch die Änderungen nicht eingestuft. Zumindest wurden nun die Altersgrenzen angehoben, psychologische Gutachten ausgeweitet und ein vorläufiges Waffenverbot gibt es nun auch bei einstweiligen Verfügungen und Anzeigen wegen Gewaltdelikten. Schritte in die richtige Richtung, sagen die Gewaltschutzzentren. In ihren aktuellen Reformvorschlägen benennen sie dennoch gravierende Baustellen. So darf eine Schusswaffe weiterhin bis zu drei Werktage an eine andere Person weitergegeben werden, ohne dass das gemeldet werden muss. „Drei Tage sind viel zu lang, wenn jemand wirklich etwas tun möchte“, sagt Riezler. Ein automatisches Waffenverbot nach einer Gewaltverurteilung greift zudem erst ab einer Strafdrohung von mehr als drei Jahren: „Einfache Körperverletzungen z. B. fallen da einfach raus, oder auch gefährliche Drohungen – wenn nicht mit dem Tod gedroht wurde und sofern die Drohung nicht im sozialen Nahraum stattgefunden hat.“
Wie Waffen zu Hause verwahrt werden müssen, regelt das Gesetz nur vage. Sie sind „in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff“ zu schützen. Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit aus dem Jahr 2023 lagern aber nur 57 Prozent der Waffenbesitzer*innen ihre Waffen im Tresor oder Waffenschrank, acht Prozent bewahren sie unter dem Kopfpolster auf, vier Prozent im Nachtkästchen.
Jäger-Privileg. Am deutlichsten zeigt sich die Schieflage bei der Jägerschaft. Wer eine gültige Jagdkarte besitzt, braucht auch nach der Novelle kein klinisch-psychologisches Gutachten, obwohl die Jagdkarte künftig zum Besitz von Schusswaffen der Kategorie C, also vor allem Gewehren, berechtigt.
Dabei ist eine psychische Erkrankung des Täters laut Hallers Studie ein Hochrisikofaktor vor einem Femizid: Sie spielte bei 41 Prozent der auffälligen Täter eine Rolle. Die Forderung der Gewaltschutzzentren geht deshalb weiter: „Wir sehen keinen Grund, warum Menschen in ihrem privaten Umfeld Waffen haben sollten – mit Ausnahme von Jäger*innen und Schütz*innen, aber auch die mit Einschränkungen“, sagt Riezler. Haller formuliert es noch knapper: „Ich bin für ein grundsätzliches Verbot im Privatbesitz. Alles, was Waffen aus dem Verkehr zieht, ist gut.“
Erreichen. Würde ein strengeres Waffenrecht die Zahl der Femizide also reduzieren? Ja, sagen alle Befragten. Aber es wäre nur ein Teil der Antwort. Denn der Großteil der späteren Opfer hatte vorher weder Kontakt zur Polizei noch zu einer Opferschutzeinrichtung, in Hallers Studie waren es nur vier von 74 Frauen.
„Unsere größte Herausforderung sind nicht so sehr Gesetzesnovellierungen“, sagt Riezler, deren Gewaltschutzzentren jährlich rund 25.000 Menschen beraten. „Die größte Herausforderung ist, die betroffenen Menschen frühzeitig zu erreichen.“ Scham und Schuldgefühle hielten viele davon ab, sich Hilfe zu holen. Häufig würden Menschen nicht die Beziehung beenden wollen, sondern nur die Gewalt – oft hört die Gewalt aber leider nicht auf.
Alexandra Polič ist freie Journalistin in Wien und beschäftigt sich am liebsten mit sozialen Fragen und Klimathemen.