Von Bettenbörse bis Mitfahrgelegenheit: Die „Share-Economy“ kapitalisiert das Teilen. Von BRIGITTE THEIßL
„Theatre of Dreams“ nennt Mina ihre Wohnung im 3. Wiener Bezirk. Für 62 Euro pro Nacht kann das „Luxus-Loft im Stil der 80er-Jahre“ auf dem Online-Marktplatz Airbnb gemietet werden. Mina ist dort seit über einem Jahr registriert und freut sich, ihre „Sprachkenntnisse auf diesem Weg ein wenig verbessern zu können“, wie in ihrem Profil zu lesen ist. Wer es gerne etwas gediegener mag, kommt für fünfzig Euro in der Bibliothek eines pensionierten Kunsthistoriker_innen-Paars unter, Sisi-Ambiente inklusive. Die Geschäftsidee des 2008 in San Francisco gegründeten Start-ups klingt so simpel wie genial: Privatpersonen mit ausreichend Wohnraum beherbergen Reisende aus der ganzen Welt, der Preis einer Nächtigung liegt meist deutlich unter dem Preisniveau der Hotellerie. Dass sich deren Interessensvertreter_innen wenig erfreut über Airbnb – und viele ähnliche Portale, die mittlerweile auf den Markt drängen – zeigen, ist kaum verwunderlich. Private Gelegenheits-Vermieter_innen starten schließlich mit einem klaren Vorteil in den Wettbewerb: Sie sparen sich Abgaben wie eine Orts- bzw. Kurtaxe und müssen nicht wie professionelle Betriebe eine Reihe von Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Die Auswirkungen von Übernachtungsbörsen wie Airbnb und 9flats bekommt jedoch nicht nur die Hotellerie zu spüren – sie betreffen auch Bewohner_innen der Stadtzentren von touristischen Metropolen wie Berlin, New York oder Barcelona. Eine Wohnung kurzzeitig touristisch zu vermieten verspricht meist ein Vielfaches der Einnahmen aus einer gewöhnlichen Vermietung – ein massives Problem in Stadtgebieten, in denen leistbarer Wohnraum ohnehin knappes Gut ist. Behörden versuchen allerorts bereits, das Geschäft aus der rechtlichen Grauzone zu holen und staatlich zu regulieren – doch für die neuen Formen des digitalen Kapitalismus sind bestehende Gesetze meist nicht gemacht.
Zertrümmern. Auf erfolgte Rechtssprüche reagieren die Geschäftsführer von Airbnb oder dem deutschen Copycat1 Wimdu betont gelassen. Die Verantwortung, sich über lokale Gesetze und Steuerpflichten zu informieren, überlassen die Start-ups großteils ihren Nutzer_innen, die Geschäftsmodelle orientieren sich in den seltensten Fällen an nachhaltigen Prinzipien. „Es wird zwar grundsätzlich nachhaltiger gewirtschaftet als in der Dot.com-Blase im Jahr 2000, aber auch nicht wirklich. Jedes Start-up will das nächste Billion-Dollar-Start-up werden, sie werfen mit Schlagwörtern wie Disrupten, Innovation und ‚changing the world‘ nur so um sich“, erzählt die Österreicherin Elisabeth Oberndorfer, die als freie Journalistin aus dem Silicon Valley berichtet. Disruption hat sich zum Modewort der digitalen Ökonomie schlechthin entwickelt: Es beschreibt eine innovative Technologie, die andere Produkte oder Dienstleistungen verdrängt bzw. das Nutzungsverhalten verändert – das erste massentaugliche Automobil wäre dafür etwa ein Beispiel. Chef-Ideologe der modernen Disruptionstheorie ist Clayton Christensen, Professor an der Harvard Business School. Sein 1997 erschienenes Buch „The Innovator’s Dilemma“ hat sich zu einer Art Bibel für junge Unternehmensgründer_innen entwickelt und könnte von Ideen feministischer Ökonomie, etwa das Gemeinwohl als Maßstab von wirtschaftlichem Erfolg zu betrachten und ethische Urteile in Analysen miteinzubeziehen, nicht weiter entfernt sein. Theorien, die aus Business Schools kommen, ließen sich eben besonders gut vermarkten, schreibt die Historikerin Jill Lepore dazu im „New Yorker“. Modelle, die
für Fortschritt und Innovation stehen, würden zudem sehr zurückhaltend kritisiert – niemand möchte gerne in die Ecke der fortschrittsfeindlichen Kulturpessimist_innen gestellt werden.
Kassieren. Um welchen gesellschaftlichen Fortschritt es sich allerdings handelt, den etwa die „Sharing Economy“ mit Online-Flohmärkten und Bezahlmodellen per Handy schafft, ist diskussionswürdig. Die Popstars der Start-up-Szene, die an Wirtschaftsunis unzählige Nachahmer finden, revolutionieren oft nur die Art des schnellen Geldverdienens. Als Paradebeispiel eines solchen Unternehmens gilt etwa die Taxi-App „Uber“. Die Online-Börse vermittelt Fahrgäste vorrangig an private Fahrer_innen. CEO Travis Kalanick macht keinen Hehl daraus, die traditionelle und aus seiner Sicht überregulierte Taxi-Branche zerstören zu wollen. „Wir befinden uns in einer politischen Kampagne, in der der Kandidat Uber heißt und der Gegner ein Arschloch namens Taxi“, lautet ein berühmtes Zitat von ihm. Google und Goldman Sachs investierten jüngst über eine Milliarde Dollar in das Unternehmen, der Marktwert wird seither auf 17 Milliarden Dollar geschätzt. Erfolgreiche Gründer wie Kalanick studieren meist an US-amerikanischen Eliteuniversitäten – es ist ein White-Boys-Club. Dieser Zirkel von erfolgreichen jungen Gründern in der Digitalwirtschaft sei an der Stanford-Universität entstanden,
sagt Elisabeth Oberndorfer. „Ein Stanford-Absolvent kriegt so gut wie immer Kapital für ein Start-up. Das Problem ist, dass man gerne seinesgleichen pusht, die Männer klopfen sich gegenseitig auf die Schulter, Frauen hingegen werden oft belächelt, wenn sie auf der Suche nach Investoren sind.“
Minimieren. Auch im deutschsprachigen Raum dienen die Gründer aus dem Silicon Valley vielen als Vorbild. Taxi-Apps und Mitfahrbörsen buhlen um Nutzer_innen, der Risikokapitalgeber Rocket Internet hat sich darauf spezialisiert, erfolgreiche Geschäftsmodelle aus den USA zu kopieren und für andere Märkte zu adaptieren. Eines seiner neuesten Projekte ist „Helpling.de“, ein Online-Marktplatz für Reinigungskräfte. Das Unternehmen hat vor Kurzem auch in Österreich gestartet und wirbt mit einem Tarif von 13,90 Euro pro Stunde. Das Reinigungspersonal wird nicht von Helpling angestellt, sondern arbeitet selbstständig mit Gewerbeschein. „Für mich sieht das eher nach Scheinselbstständigkeit aus“, sagt dazu Helga Hess-Knapp von der Arbeiterkammer Wien. „Die versuchen natürlich alles zu tun, damit kein Dienstverhältnis entsteht. Wenn das Unternehmen Angestellte hat, braucht es zudem viel mehr Personal, etwa für die Lohnverrechnung. Dann müssen sie auch höhere Preise verlangen.“ Genaue Zahlen zum Helpling-Personal gibt es nicht, laut eigenen Angaben ist „die Mehrheit der Helplinge in Österreich weiblich“. In Wien wird ein kleines Büro betrieben, der Hauptsitz befindet sich jedoch in Berlin. Von den 13,90 Euro Stundenlohn bleibt nur ein Mindestlohntarif übrig, rechnet Helga Hess-Knapp vor, durch die Selbständigkeit entfallen etwa Urlaubsanspruch und Mutterschutz. „In diesem Fall trifft die Scheinselbständigkeit Haushaltsdienste und damit eine Gruppe der Frauen, die es ohnehin am Arbeitsmarkt sehr schwer hat“, so Hess-Knapp. „Auf der Unabhängigkeit und Flexibilität basiert unser Geschäftsmodell“, erwidert Helpling, die Unternehmensgründer haben wie so viele in der Branche eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung hinter sich. Was an den Wirtschaftsuniversitäten gelehrt wird, übt unweigerlich Einfluss auf die nächste Generation von Gründer_innen und damit deren Vorstellung von „revolutionären Ideen“ aus. Momentan haben eine Abkehr vom reinen Profit-Gedanken hin zu einer alternativen Organisation von Arbeitsbeziehungen und einer Ausrichtung am Maßstab Gemeinwohl wenig Platz darin. Ein kleiner Anfang könnte das „Manifest gegen die Krise der Ökonomie“ sein, das im Frühjahr von Wirtschaftsstudierenden in 19 Ländern unterstützt wurde und eine Neuausrichtung des Fachs – weg von der einseitigen Orientierung an der neoklassischen Ökonomie – fordert. Bei feministischen Ökonominnen anzuklopfen, könnte auch nicht schaden.
1 Als Copycat werden Unternehmen bezeichnet, die eine Geschäftsidee nachahmen oder kopieren.