Wer vor Familiengerichten Gewalt anspricht, gerät immer häufiger selbst unter Verdacht. Vor allem Müttern wird vorgeworfen, ihre Kinder gegen den Vater zu manipulieren – mit Verweis auf das umstrittene „Parental Alienation Syndrome“.
Von Alexandra Polič
Als Sarah Brandt zum ersten Mal vor Gericht sitzt, sind die Verletzungen noch sichtbar, die ihr der Vater ihres Kindes zugefügt hat. Sie beantragt eine einstweilige Verfügung. Später wird er strafrechtlich wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Vor dem Familiengericht fordert er dennoch die alleinige Obsorge für das gemeinsame Kind. Aber dort geht es plötzlich nicht mehr um die Gewalt.
„Die Richterin meinte, sie interessieren die Geschichten eigentlich nicht. Wir sollen uns einigen“, erzählt Brandt, deren Name auf eigenen Wunsch geändert wurde. Statt über den Angriff zu sprechen, sei ihr vorgeworfen worden, sie sei „bindungsintolerant“ und wolle den Kontakt zwischen Vater und Kind verhindern. „Man kann sich vorher nicht vorstellen, dass man als Mutter so behandelt wird und das eigene Wort so wenig zählt“, sagt sie.
Pseudodiagnose. Brandt ist kein Einzelfall. Hinter Vorwürfen wie „Bindungsintoleranz“ oder angeblicher Manipulation steckt oft ein umstrittenes Konzept: das „Parental Alienation Syndrome“ (PAS), auf Deutsch „Eltern-Kind-Entfremdung“. Weltweit wird das Konzept von Väterrechtlern genutzt, um Mütter zu diskreditieren – und in extremen Fällen Gewalt- oder Missbrauchsvorwürfe infrage zu stellen. Recherchen von Correctiv, Deutschlandfunk und SWR zeigen, dass die Instrumentalisierung System hat: Dahinter steht ein internationales Netzwerk von Väterrechtsorganisationen, das die Referenz auf PAS in Familiengerichten aktiv fördert. Sie haben Verbindungen zur rechten Szene und laut den Recherchen vor allem das Ziel, Gleichberechtigung zu verhindern. Auch in Österreich gab es mehrere politische Vorstöße zur gesetzlichen Verankerung, zuletzt bei den FPÖ-ÖVP-Regierungsverhandlungen 2025.
Geprägt wurde PAS 1985 vom US-amerikanischen Kinderpsychiater Richard Gardner. Seine Theorie: Ein Elternteil beeinflusse ein Kind so stark, dass es den anderen Elternteil grundlos ablehne. Als „Symptome“ gelten etwa eine besonders heftige Ablehnung sowie das starke Beharren darauf, dass diese Ablehnung die unabhängige Meinung des Kindes sei. „Das aus diesen ‚Symptomen‘ abgeleitete ‚Syndrom‘ lässt sich wissenschaftlich nicht überprüfen oder widerlegen“, sagt Ulrike Altendorfer-Kling, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Generalsekretärin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie auf an.schläge-Anfrage. Eine wissenschaftlich anerkannte Theorie müsse grundsätzlich falsifizierbar sein – also klar zeigen, unter welchen Bedingungen sie als falsch gelten würde. Das sei beim Parental Alienation Syndrome nicht gegeben, denn praktisch jedes Verhalten des Kindes könne als Bestätigung der Theorie gedeutet werden. Deshalb taucht PAS auch nicht in internationalen Diagnosekatalogen der Weltgesundheitsorganisation auf.
Aber gibt es nicht tatsächlich Fälle, in denen Kinder manipuliert werden? Dass Eltern ihre Kinder in Trennungskonflikten beeinflussen können, bestreitet die Expertin nicht: „Es gibt schon Fälle, in denen Elternteile Kinder gegen den anderen Elternteil aufbringen. Aber das sind wirklich nur ein bis drei Prozent der Fälle, dafür braucht man kein Syndrom.“
Trotz der wissenschaftlichen Kritik taucht PAS immer wieder in Gerichtsverfahren auf. Laut einer Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, an der auch Altendorfer-Kling mitarbeitete, beschäftigten sich in Österreich zwischen 2001 und 2024 rund 2.200 Gerichtsentscheidungen mit dem Thema PAS. In den meisten Fällen, sagt Altendorfer-Kling, wären Frauen und Kinder die Leidtragenden. „Am Anfang waren es vor allem die Mütter, die angeblich diese Scheindiagnose hatten. Später hieß es plötzlich, eigentlich seien es die Kinder, die ein auffälliges Verhalten zeigen“, erzählt die Kinderpsychiaterin.
Im falschen Film. Für Betroffene wie Sarah Brandt beginnt mit der vermeintlichen Diagnose ein jahrelanger Kampf. „Das Resümee der Familiengerichtshilfe: Mir wurde ein Defizit bei der Bindungstoleranz vorgeworfen“, erzählt Brandt. Immer wieder habe sie beweisen müssen, dass sie eine „gute Mutter“ sei. Obwohl die Gewalt des Vaters dokumentiert und strafrechtlich verurteilt worden sei, hätten Behörden ihre Angst zunehmend als Problem betrachtet. Ihr Misstrauen sei als übertrieben dargestellt worden. Gleichzeitig habe der Vater laufend neue Anträge eingebracht, erzählt Brandt – teilweise mit denselben Vorwürfen. Sie selbst musste sich psychiatrischen und familienpsychologischen Gutachten unterziehen. „Ich habe mich so oft im falschen Film gefühlt – als ob sie über jemand anderen sprechen würden und nicht über mich“, sagt sie.
Besonders belastend sei die Situation für ihr Kind gewesen. Eine Besuchsbegleiterin habe dokumentiert, dass das Kind bei Übergaben auffällige Angstreaktionen zeigte. Trotzdem blieb der Druck auf Brandt groß, den Kontakt zum Vater aktiv zu fördern. Die Verfahren dauerten Jahre und kosteten tausende Euro. Schlussendlich ordnete das Gericht nur noch begleiteten Kontakt an. Der Vater habe diesen später selbst beendet, weil er diese Auflagen nicht akzeptieren wollte.
Trotzdem bleibt am Ende ein Gefühl der Unsicherheit. „Wenn mein Kind einen blauen Fleck hat, habe ich Angst, dass das Jugendamt kommt und es mir wegnimmt“, sagt Brandt.
Instrumentalisierung. Ulrike Altendorfer-Kling stimmt Brandt zu. „Wenn der Vater der Mutter Entfremdung vorwirft, dann folgen oft familienpsychologische, aussagepsychologische oder Glaubhaftigkeitsgutachten“, sagt die Kinderpsychiaterin. Vor allem Alleinerziehende würden durch die oft mehrere tausend Euro teuren Verfahren massiv belastet.
Besonders gefährlich: „Diese Diagnose passt super, wenn Gewalt- oder Missbrauchsvorwürfe unter den Teppich gekehrt werden sollen“, sagt Altendorfer-Kling. „Es konnte nichts nachgewiesen werden und daher muss es so sein, dass die Mutter lügt, manipuliert und dem Kind das nur einredet.“ 2023 machte sogar die UNO auf die Instrumentalisierung des PAS aufmerksam. Laut Bericht ignorieren Familiengerichte in vielen Ländern Gewalt gegen Frauen und Kinder oder bewerten sie als nebensächlich. Stattdessen würden Mütter häufig beschuldigt, Kinder gegen den Vater zu beeinflussen.
Nicht gehört. Welche Konsequenzen das haben kann, weiß auch Lea Oster, die eigentlich anders heißt, aber hier weder ihren richtigen Namen noch Details zu ihrem Fall lesen will. Bei Oster beginnt der jahrelange Rechtsstreit nach einer massiven Gewalteskalation durch den Kindesvater. Obwohl spätere medizinische Befunde Verletzungen dokumentieren, habe sie früh das Gefühl gehabt, von Behörden nicht ernst genommen zu werden. Der Vater bekennt sich im Strafverfahren schuldig. Für das Familiengericht scheint die Gewalt danach rasch zur Nebensache zu werden. Statt über die Folgen für das Kind zu sprechen, werde von Oster verlangt, „nach vorne zu schauen“. Gleichzeitig drängt das Gericht auf regelmäßige Kontakte zwischen Vater und Kind – obwohl das Kind negativ darauf reagiert. „Aber das wird nicht akzeptiert, weil das nicht sein darf“, sagt Oster.
Mit der Zeit wird zunehmend sie selbst zum Problem erklärt. Gutachter*innen und Familiengerichtshilfe werfen ihr – ebenso wie Sarah Brandt – Bindungsintoleranz vor. „Die Richterin hat mir gedroht, mir die Obsorge zu entziehen, weil ich es nicht schaffe, das Kind so zu motivieren, dass es sich auf die Papa-Kontakte freut“, erzählt sie.
Schutzlos. Ängste von Kindern, die nicht berücksichtigt werden, können indes schwere Folgen haben. „Wenn die Aussagen von Kindern ständig infrage gestellt werden, dann erzählen sie irgendwann einfach nichts mehr. Sie verlieren Selbstwert und Vertrauen“, sagt Ulrike Altendorfer-Kling. In Österreich seien Kinder sogar an potenziell gewalttätige Väter überstellt worden, obwohl es Gefährdungsmeldungen gegeben habe. Aber auch in vielen anderen Ländern nutzen Väterrechtler PAS in Sorgerechtsstreiten. „Das ist ein Pushback von Gruppen, die Angst haben, dass Frauen zu selbstständig werden“, sagt Altendorfer-Kling. Sie fordert wie auch die UNO bessere Ausbildung von Richter*innen und Jugendhilfe – und einen einfachen Grundsatz: „Im Sorgerechtsverfahren müsste eigentlich gelten: Im Zweifel für das Kind.“
Alexandra Polič ist freie Journalistin in Wien und beschäftigt sich am liebsten mit sozialen Fragen und Klimathemen.