Anti-Abtreibungs-Bewegungen instrumentalisieren die Debatten um die embryopathische Indikation. Für ein progressives Abtreibungsrecht braucht es starke feministische und anti-ableistische Allianzen.
Von Veronika Siegl und Heidemarie Egger
Es ist eine Debatte, die immer wieder aufflammt: Braucht es eine eigene Regelung für Schwangerschaftsabbrüche, wenn beim Fötus eine Behinderung oder schwere Erkrankung festgestellt wird?
2018 forderte die österreichische Bürger:inneninitiative #fairändern die Abschaffung der sogenannten embryopathischen Indikation, die Abtreibungen in diesem Fall auch nach dem dritten Schwangerschaftsmonat straffrei stellt. #fairändern vereint Vertreter:innen der katholischen Anti-Abtreibungsbewegung und Politiker:innen der ÖVP und FPÖ – und wurde auch von Mitgliedern einzelner Behindertenrechtsgruppen unterstützt. Teil des Forderungspakets sind auch eine verpflichtende psychologische Beratung und Wartezeit für ungewollt Schwangere, eine Motivforschung und eine Informationskampagne über Alternativen zum Abbruch. Damit decken sich die Forderungen von #fairändern mit denen der globalen rechts-konservativen Opposition zu Schwangerschaftsabbrüchen, die von einer aggressiven Anti-Abtreibungsrhetorik zu einer weicheren, moderneren Strategie übergegangen ist: Statt zu strafen, wolle man Frauen nun „helfen“.
Die Initiative verlief schnell im Sand, nicht zuletzt, weil sich die türkis-blaue Koalition 2019 im Zuge des Ibiza-Skandals auflöste. Wie die Regierungsverhandlungen Anfang 2025 zeigten, ist eine zukünftige Koalition zwischen den beiden Parteien allerdings nicht auszuschließen – gerade in Anbetracht des Erstarkens rechts-konservativer Bewegungen in Österreich und weltweit. Als Feminist:innen müssen wir also vorbereitet sein auf erneute Vorstöße zur Einschränkung reproduktiver Autonomie.
Indizierte Abbrüche. In Österreich stellt der Schwangerschaftsabbruch laut StGB eine Straftat dar (§ 96), die unter bestimmten Umständen „nicht strafbar“ ist (§ 97). Dies ist der Fall, wenn der Abbruch in den ersten drei Monaten nach Beginn der Schwangerschaft stattfindet (= Fristenregelung). Danach ist der Abbruch nur straffrei, wenn er indiziert ist – z. B. weil eine „ernste Gefahr“ besteht, „dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt“ sein wird.
Indizierte Abbrüche unterscheiden sich von Abbrüchen im Rahmen der Fristenregelung u. a. dadurch, dass sie nicht durch ein bestimmtes Schwangerschaftsalter begrenzt sind, dass sie ärztlich autorisiert werden müssen und dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bei Abbrüchen aufgrund einer embryopathischen Indikation handelt es sich zudem oft um eine Entscheidung gegen ein an sich gewünschtes Kind.
Offizielle Zahlen oder seriöse Schätzungen zur Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Österreich gibt es keine. Vergleichsdaten aus Deutschland legen nahe, dass hierzulande pro Jahr etwa 450 Abbrüche aufgrund der embryopathischen Indikation stattfinden.
Instrumentalisierung durch Anti-Abtreibungs-Initiativen. Die rechtliche Ungleichbehandlung von „gesunden“ Föten und Föten, die möglicherweise eine Behinderung haben, ist problematisch, da sie der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen widerspricht. Im Jahr 2023 empfahl der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen Österreich, „die zulässigen Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch ohne Bezug auf Beeinträchtigungen zu definieren“. Der UN-Ausschuss unterstreicht jedoch auch die Rechte von Frauen und erkennt dieses menschenrechtliche Spannungsfeld als solches an. Ähnlich argumentiert der Behindertenrat. In einer Presseaussendung fordert er 2019 die Streichung der diskriminierenden embryopathischen Indikation, betont aber ebenfalls, dass die Entscheidungsfreiheit der schwangeren Person durch eine medizinisch-soziale Indikation gewährleistet bleiben müsse. Im Zuge dieser Diskussionen haben auch viele andere Gruppen und Aktivist:innen aus dem Behindertenrechtsbereich davor gewarnt, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht gegen die Rechte ungewollt Schwangerer ausgespielt werden sollen.
Diese Pro-Choice-Haltung steht im Widerspruch zur #fairändern-Initiative, die die reproduktive Autonomie grundsätzlich einschränken will. Das schien einigen Unterstützer:innen im Vorfeld nicht bewusst gewesen zu sein. Gegenüber dem „Kurier“ berichtete ein Unterzeichner, ihm sei vermittelt worden, #fairändern wolle, „dass Frauen gerade in der Schwangerschaft vollen Support vom Staat erhalten sollen, damit (z. B. auch behinderte) Kinder nicht zur Armutsfalle werden“. Die Abschaffung der „Spätabtreibung“ sei nicht erwähnt worden, auch das versprochene „ausführliche Briefing“ habe nie stattgefunden. Stattdessen habe er sich plötzlich mit Foto und Namen auf der Website wiedergefunden. Mittlerweile ist diese Information nicht mehr online, viele weitere Personen scheinen ihre Unterstützung zurückgezogen zu haben – darunter auch Menschen mit Behinderungen, die sich missbräuchlich eingespannt sahen.
Heikel. Im Wissen, wie schnell Diskussionen über die Abschaffung der embryopathischen Indikation der Anti-Abtreibungs-Bewegung in die Hände spielen, schrecken viele Vertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung davor zurück, sich öffentlich dazu zu positionieren. In Folge wirken Einzelpersonen mit einer konservativen und/oder religiös geprägten Haltung umso lauter und als Sprecher:innen einer ganzen Gemeinschaft oder Bewegung wahrgenommen. Diese Dynamik hat viele Organisationen aufgerüttelt und dazu geführt, zumindest intern Positionen zu entwickeln, die Anti-Ableismus und Feminismus zusammendenken.
Für viele Feministinnen ohne Behinderungen, denen das Thema Behinderung ein wichtiges Anliegen ist, ist eine Positionierung zu embryopathisch indizierten Abbrüchen ebenfalls herausfordernd. Und auch hier ist die Konsequenz oft Schweigen. Diskussionen oder ausgewogene Berichterstattung zum Thema sind kaum zu finden. Zu heikel scheint es, sich damit zu exponieren – auch als Gynäkolog:in oder als Person oder Paar, die/das sich für einen Schwangerschaftsabbruch nach einer pränatalen Diagnose entschieden hat. Scham, Schuldgefühle und die ihnen gesellschaftlich abgesprochene Trauer führen oft dazu, dass der Abbruch verschwiegen wird.
Braucht es mehr Transparenz und Dialog in Bezug auf embryopathisch indizierte Abbrüche? Könnte das zu einer Entstigmatisierung solcher Abbrüche führen und zugleich den gesellschaftlichen Blick auf Behinderung und chronische Krankheit verändern? Kann so deutlich werden, dass es sich um ein komplexes Thema handelt und der Umgang damit auf individueller Ebene immer unbefriedigend sein wird, solange wir in einer zutiefst ableistischen, das Leben mit Behinderung abwertenden, Gesellschaft leben? Der Weg zu mehr Inklusion wird nicht durch das Beschränken von Abbrüchen – unter welche Indikation auch immer sie fallen – geebnet werden. Einzelne Schwangere dürfen daher auch nicht verurteilt werden, wenn sie sich aufgrund einer pränatalen Diagnose für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Dennoch müssen wir dringend darüber sprechen, inwiefern die Haltung zu Behinderung – beim medizinischen Personal und den betroffenen Personen – und die fehlende Unterstützung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen einen Einfluss auf die Entscheidungssituation hat. Und wie dem entgegengewirkt werden kann.
In Anbetracht des globalen Rechtsrucks müssen wir darauf vorbereitet sein, dass uns dieses Thema wieder einholen wird. Wir sollten es nicht den rechtskonservativen Bewegungen überlassen, sondern neue Allianzen bilden, um den Diskurs mitzugestalten und aufzuzeigen, dass der Kampf für die Rechte von Frauen bzw. ungewollt Schwangeren und für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein gemeinsamer Kampf ist.
Veronika Siegl ist Aktivistin von Pro Choice Austria und forscht als Sozialanthropologin an der Universität Wien zu embryopathisch indizierten Abbrüchen in Österreich.
Heidemarie Egger ist Gründungsmitglied und Co-Vorsitzende von FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen und setzt sich als Frau mit Behinderungen für die Rechte, Sicherheit und Selbstbestimmung von Frauen* mit Behinderungen ein.