Einhundert Jahre Frauenwahlrecht! Im Rahmen dieses Jubiläums zeigt das Volkskundemuseum Wien Gegenstände und Dokumente aus der langen Geschichte des Kampfes für Mitbestimmung. Eine Rundschau von OLJA ALVIR
„Ich muss jetzt in’s Parlament. Bade einstweilen das Kind und ziehe ihm reine Wäsche an.“ So lautet 1907 der Text zu einer Karikatur einer selbstbewussten „Volksvertreterin“, die sich von ihrem sichtlich mit der Hausarbeit überforderten Mann verabschiedet. Was heute wie ein Motivationsposter wirkt und durchaus als inspirierender Instagram-Post zum Thema Female Empowerment und Aufbrechen von Gender-Stereotypen durchginge, war damals schlicht und ergreifend: Häme. In einer neuen Ausstellung zum Thema Frauenwahlrecht zeigt das Volkskundemuseum den langwierigen, harten Kampf für Gleichberechtigung beim Stimmrecht. Besonders spannend sind dabei die Parallelen und Kontinuitäten zu verwandten und ganz aktuellen emanzipatorischen Kämpfen.
Generationenlange Kämpfe. Das älteste Dokument zum Frauenwahlrecht in Österreich stammt aus den Zeiten der bürgerlichen Revolution 1848. Die Flugschrift fordert „Gleichstellung aller Rechte der Männer mit den Frauen“. Noch ganze sechzig Jahre sollten verstreichen, in denen Frauen unerbittlich gegen ihre Benachteiligung anschrieben und auf die Straße gingen, bis es endlich so weit war: Am 12. November 1918, als nach dem Ende des Ersten Weltkrieges in Österreich die Republik ausgerufen wurde, wurden Frauen im Artikel 9 des Gesetzes über die Staats- und Regierungsform im Wahlrecht den Männern gleichgestellt. Am 16. Februar 1919 wurden 159 Abgeordnete, darunter acht Frauen, in die konstituierende Nationalversammlung gewählt. Die Wahlbeteiligung war hoch – 86,97 Prozent bei den Männern gegenüber 82,1 Prozent bei den Frauen.
Bürger_innen, schwarz auf weiß. Rechtsanspruch hieß – und heißt auch heute – allerdings nicht direkt Rechtsausübung. „Es gab die Bemühungen, das Wahlprozedere möglichst einfach zu gestalten, aber 1919 waren noch viele Fragen der Staatsbürger_innenschaft ungeklärt, und die Gesamtbevölkerung in Wähler_innenlisten zu erfassen, war kein einfaches Vorgehen“, sagt Veronika Helfert, Revolutionshistorikerin aus dem Kurator_innenteam. „Es gab auch Konfliktfälle in Kärnten und Tirol, nicht zu vergessen, dass der Zugang zum Wahllokal etwa per Bahn nicht überall gegeben war.“ Die etwas niedrigere Wahlbeteiligung der Frauen deute auch darauf hin, dass politische Teilhabe für Frauen noch nicht als etwas Selbstverständliches gesehen wurde, ergänzt die Frauenwahlrechtsexpertin und Kuratorin Corinna Oesch. Kurator Remigio Gazzari erklärt: „Es gab einen starken Zusammenhang zwischen Moralvorstellungen und politischer Teilhabe. Politische Tätigkeit von Frauen in der Öffentlichkeit wurde generell als etwas moralisch Fragwürdiges gesehen. Das ist Teil des gesamten Frauenwahlrechtskampfes und des Kampfes um politische Emanzipation.“ Bis 1920 blieben dementsprechend Sexarbeiter_innen („Frauenpersonen unter sittenpolizeilicher Überwachung“) von Wahlen ausgeschlossen.
In der Ausstellung zu sehen ist eine „Tramway-Permanenzkarte“, ein Straßenbahnticket mit Foto der Besitzerin, das als Ausweis bei Wahlen akzeptiert wurde. „Bei der ersten Wahl 1919 gab es noch keine standardisierte Ausweiskultur. Gültig war eine große Breite an Ausweisdokumenten – Schulzeugnisse, Dienstbot_innenbücher, Straßenbahnkarten, Ausweise von Konsumgenossenschaften. Die Voraussetzung für den Gang zur Wahlurne war, dass es ein amtlicher Ausweis ist, Foto zur Identifikation war gut, aber kein Muss“, fasst Veronika Helfert zusammen. Wer wählen wollte, musste ein Dokument vorweisen: eine interessante historische Perspektive etwa angesichts aktueller „Voter-Identification“-Diskurse in den USA.
Von Räumen und Körpern. Die verschiedenen Orten gewidmete Ausstellung richtet einen Fokus auch auf das Haus bzw. die Hausarbeit. Gezeigt wird beispielsweise eine „Buckelkraxen“, eine Holztrage aus dem 19. Jahrhundert, die gemeinsam mit der Biografie der 1908 geborenen Dienstmagd Maria Langegger illustriert, warum dieser Ort von besonderer Bedeutung für emanzipatorische Kämpfe ist. „Wir haben diesen Raum gewählt, um zu unterstreichen, in welchem Zusammenhang die Frau historisch gesehen mit dem Haus und der Hausarbeit steht“, sagt Corinna Oesch. „Zunächst war der Arbeitsort der Frau das Haus, das änderte sich dann langsam durch die industrielle Revolution und die beiden Weltkriege. Bei Frauen kommt zur Berufstätigkeit draußen die Doppelbelastung durch Sorge- und Hausarbeit zu Hause hinzu.“ Oesch weiter: „Wir zeigen anhand ausgewählter Gesetze, welche konkreten Veränderungen Frauen als Wähler_innen und Kandidat_innen bewirkt haben. Deshalb sind in diesem Raum auch die auf die Einführung des Frauenwahlrechts folgenden Reformen ausgestellt: das Hausgehilfengesetz, das Heimarbeitsgesetz, die Familienrechtsreform, das Gleichbehandlungsgesetz, das Gewaltschutzgesetz … All diese Reformen haben sich massiv auf die Gesellschaft, aber auch insbesondere auf das Haus und das Private ausgewirkt.“
Die Ausstellung im Volkskundemuseum illustriert grundsätzlich sehr greifbare und materielle Zusammenhänge, auch wenn es sich auf den ersten Blick um etwas eher Trockenes wie die Verankerung eines Rechtsanspruches im Gesetz dreht. Sie zeigt, wie sich Räume – das Haus, die Straße, das Parlament – verändern, wenn andere Menschen – Frauen – Zugang zu ihnen bekommen. Ein besonders eindrückliches Exponat ist in diesem Zusammenhang das Tragetuch der Nationalratsabgeordneten Christine Heindl, die im November 1990 während der ersten Sitzung der neuen Gesetzesperiode im Parlament ihren wenige Monate alten Sohn stillte. Der Vorfall löste, ganz in der Tradition des Frauenwahlrechtskampfes, eine Welle an Spott und Häme aus und wurde von den (männlichen) Karikaturisten fieberhaft verarbeitet. Eine dieser Karikaturen – die „stillende Pallas Athene“ – wird, gemeinsam mit einer Reflexion von Christine Heindl selbst, ebenfalls in der Ausstellung gezeigt. Dabei achten die Kurator_innen genau darauf, mit den spöttischen Bildchen keine negativen Stereotype zu reproduzieren. In den richtigen Kontext gesetzt, spendet diese fehlgeleitete Satire im Nachhinein sogar Hoffnung: Vielleicht werden unsere Forderungen, so Kuratorin und Kulturvermittlerin Johanna Zechner, die heute ausgelacht werden, in ein paar Jahren genauso Realität und Selbstverständlichkeit sein wie das Frauenwahlrecht.
Zurück in die Gegenwart. Nach der Ausstellung ist jedenfalls klar: Jedes mittel- und langfristige Ziel einer emanzipatorischen Bewegung muss, selbst nach seiner Verankerung auf legislativer Ebene, weiter verteidigt und ausgebaut werden. Ein Rechtsanspruch auf Papier heißt nicht sofort, dass auch ein Stimmzettel in die Urne wandert und wandern kann. Ein Erfolg auf der einen Ebene kann neuen Gegenwind auf der anderen bedeuten. Und: Manchmal zeigen sich die Früchte der Arbeit erst nach vielen Jahrzehnten. Johanna Zechner: „Die Geschichte des Kampfes ums Frauenwahlrecht zeigt aber, dass diese Kämpfe sich lohnen. Wenn ein Unrecht geschieht, dann muss man aufstehen und sich wehren. Und es gibt auch heute noch genug Dinge, die gerichtet werden müssen.“ Um es im Sinne dieser Ausstellung zu sagen: Um die Räume zu richten, müssen die Körper bewegt werden.
Olja Alvir ist Autorin in Wien und wahlberechtigt. Wählen zu gehen ist für sie nur eine von unzähligen Arten der politischen Partizipation und keineswegs die ultima ratio.
„Sie meinen es politisch!“
100 Jahre Frauenwahlrecht in Österreich
8.3.2019 bis 25.8.2019, Volkskundemuseum Wien
https://volkskundemuseum.at/frauenwahlrecht