Von Brigitte Theißl
„In Österreich soll jedes Mädchen frei, sichtbar und selbstbestimmt aufwachsen können. Ohne Zwang, ohne Angst und vor allem ohne vorgeschriebene Rolle“, sagt Claudia Plakolm, Ministerin für Familie, Integration und Europa. Es ist der zweite Anlauf einer ÖVP-geführten Regierung, ein Kopftuchverbot für Kinder in Schulen durchzusetzen, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) schon 2020 die von Türkis-Blau geschmiedete Regelung kassiert hatte. Sie greife nur Muslime heraus – was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, argumentierte der VfGH damals. Auch das neue Gesetz zielt allein auf den Islam, die Bundesregierung aber sieht sich aufgrund neuer Sachverhalte auf sicherem Boden.
Mädchen, die frei und selbstbestimmt aufwachsen können: Gegen die Vision der Ministerin ist freilich nichts einzuwenden – ganz im Gegenteil. Und auch die „unvoreingenommene Persönlichkeitsentfaltung“, die der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen durch das Kopftuchverbot gefördert sieht, klingt in der Theorie erst mal schön.
In der Praxis aber ist die populistische Maßnahme wohl zuallererst ein Gesetz, das die Regierung nicht viel kostet – und trotzdem auf die „Wir und die anderen“-Erzählung einzahlt. Durchsetzen müssen es letztlich Lehrerinnen an den Pflichtschulen, die vielerorts jetzt schon völlig überlastet sind und die das Verbot künftig zu „Bekleidungs-Sheriffs“ ernennt, wie das AK-Bildungsexpertin Ilkim Erdost in einem Kommentar treffend formuliert. Wird es Mädchen stärken, wenn Lehrerinnen sie und ihre Familie als Problemfall ins Visier nehmen? Werden Buben, die nur verhüllte Mädchen und Frauen als anständig begreifen, durch ein Kopftuchverbot zum emanzipatorischen Wandel motiviert? Der Schluss liegt nahe, dass eine solche Regelung vielmehr Geschenk sein soll für jene, die Muslim*innen im Zentrum jeden gesellschaftlichen Missstands verorten und ein Wohlfühlpaket für jene, die sich um „unterdrückte Mädchen“ sorgen, sich aber nicht weiter mit der komplexen Herausforderung beschäftigen wollen. Symbolpolitik, einmal mehr ausgetragen auf dem Rücken von Frauen und Mädchen.
Dabei gäbe es jede Menge zu tun, um Mädchen im Speziellen und das Schulsystem insgesamt zu stärken. Erst im vergangenen Sommer schlugen Mädchenberatungsstellen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Alarm. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass Mädchen deutlich häufiger an psychischen und physischen Beschwerden als Buben leiden, auch queere Jugendliche sind besonders betroffen. Auch die ökonomische Lage bereitet vielen Jugendlichen Sorgen, gerade Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern rutschen zunehmend in die Armut ab. Statt das soziale Netz also auszubauen, liefern sich Österreichs Bundesländer ein Wettrennen in sozialpolitischen Grausamkeiten. Die FPÖ-geführte steirische Landesregierung etwa kürzt bei Alleinerziehenden und Personen, die in einer Frauen- oder Gewaltschutzeinrichtung untergebracht sind. Sozialhilfebeziehenden drohen bei wiederholtem Fehlverhalten künftig hohe Verwaltungsstrafen – wer nicht zahlen kann, soll im Gefängnis landen. Auch beim Verstoß gegen das geplante Kopftuchverbot droht den Eltern im Extremfall eine Geldstrafe von 150 bis 800 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
Von einer „krassen Themenverfehlung“ sprechen die sozialdemokratischen Lehrer (SLÖ) angesichts des Gesetzesentwurfs. „Die Qualität des allgemeinen Kindeswohls“ hänge nicht an „einer Minderheit kopftuchtragender Mädchen“, sondern etwa an der Abmeldung von Mädchen vom Schwimm- oder Sportunterricht und anderen Schulveranstaltungen – und der frühen Trennung nach dem zehnten Lebensjahr. Ganz im Gegensatz zum Kopftuch nämlich nimmt Österreich die herrschende Bildungsvererbung ohne große Diskussionen seit Jahrzehnten hin (siehe S. 25). Die besten Chancen, sich selbstbestimmt zu entwickeln, haben hierzulande all jene Kinder, deren Familien über ausreichend Bildungskapital und das nötige Kleingeld verfügen. Jedes fünfte Kind ist armutsgefährdet, diese frühe Mangelerfahrung hat oft lebenslange gesundheitliche Folgen. Um dieses Kindeswohl ins Zentrum zu stellen, braucht es freilich umfassende Maßnahmen und finanzielle Mittel, eine Umverteilung von oben nach unten, die im Boulevard weniger gut ankommt.
„Der Gesetzesvorschlag greift weder zu geeigneten noch erforderlichen Maßnahmen, um das gesetzte Ziel ‚Schutz vor Segregation und Unterdrückung von unmündigen minderjährigen Mädchen, insbesondere aus muslimischen Familien‘ zu erreichen“, richtet indes die Gleichbehandlungsanwaltschaft der Regierung zum Kopftuchverbot aus.