Deutschland braucht eine rezeptfreie Pille danach, Irland humane Abtreibungsgesetze. Von FIONA SARA SCHMIDT
„Die sogenannte ‚Pille danach‘, ein Verhütungsmittel für Notfälle, ist seit Dezember 2009 rezeptfrei. Laut einer Umfrage aus dem Frühjahr 2014 wird das Medikament keinesfalls leichtfertig eingeworfen, wie KritikerInnen befürchtet hatten, im Gegenteil: Die Österreicherinnen und Österreicher gehen sehr verantwortungsvoll damit um“, freute sich der ehemalige Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) in der Bilanz seiner Amtszeit.
Doch auch wenn 94 Prozent der Österreicher_innen (laut einer Umfrage im Auftrag des Pharmaunternehmens Sanova) die Notallverhütung kennen und 43 Prozent in den letzten fünf Jahren mindestens eine Verhütungspanne hatten – 31 Prozent davon haben die Pille danach genommen –, herrscht nach wie vor Aufklärungsbedarf: Nur 39 Prozent der Befragten wussten mit Sicherheit, dass man die Pille danach ohne Rezept in der Apotheke erhält. Unsicher waren sie auch über die Wirkungsweise: Ein Fünftel glaubte, dass die Pille danach eine Schwangerschaft abbricht, nur 13 Prozent wussten, dass lediglich der Eisprung verzögert oder gehemmt wird. Das Vorurteil, Frauen würden weniger reguläre Verhütung anwenden, ist widerlegt, auch steigen weder die Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten noch die Schwangerschaftsabbrüche.
Das Medikament ist inzwischen fast überall in Europa frei erhältlich, weiße Flecken auf der Karte gibt es lediglich noch in Italien, Polen, Ungarn – und Deutschland. Die Erfahrung aus Österreich zeigt, dass neunzig Prozent aller Präparate an Samstagen und Sonntagen verlangt werden. Deshalb verstreicht bei Rezeptpflicht oft unnötig Zeit, was die Wirkung beeinträchtigt. Inzwischen wurde auch in Deutschland die Unbedenklichkeit vom Bundesinstitut für Arzneimittel mehrfach bestätigt, der Bundesrat stimmte für eine rezeptfreie und kostenlose Abgabe. Eine Petition, erstunterzeichnet u. a. von den Herausgeberinnen des „Missy Magazine“, will 50.000 Unterschriften an Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) übergeben, um die Rezeptfreiheit jetzt endlich durchzusetzen, rund 30.000 sind schon beisammen.
Dass die Union bekanntermaßen reaktionärer ist, als Kanzlerin Merkel sie häufig nach außen erscheinen lässt, zeigt der „Marsch für das Leben“, der im September in Berlin stattfand. Der Bundesverband Lebensrecht forderte ein „Europa ohne Abtreibung und Euthanasie“, unterstützt werden die Forderungen von der Senioren-Union genauso wie von der Jungen Union. Dagegen stellte sich bereits zum dritten Mal das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ mit einer Kundgebung am Brandenburger Tor.
Das Recht auf Abtreibung ist auch in Österreich erneut Thema, denn in Tirol und Vorarlberg ist die gynäkologische Basisversorgung durch staatliche Krankenhäuser nicht gewährleistet. Eine Verteidigung der Fristenregelung durch engagierte Politiker_ innen, die bei diesem Thema allzu oft schweigen, ist gefragt, auch eine Übernahme durch die Krankenkassen sowohl in öffentlichen Spitälern als auch in westösterreichischen Privatkliniken muss durchgesetzt werden.
Wie dramatisch die Verweigerung des Rechts auf Abtreibung ausgehen kann, zeigte sich kürzlich in Irland. Eine 18-jährige, anonym gebliebene Migrantin suchte in der achten Schwangerschaftswoche Hilfe, da sie im Herkunftsland vergewaltigt worden war. Doch in Irland sind Abtreibungen verboten, außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Diese Lockerung des Verbotes bei einer Gefährdung der Mutter ist erst seit 2013 in Kraft, nachdem Savita Halappanavar an einer Blutvergiftung nach einer Fehlgeburt starb. Etwa 4.000 Irinnen fahren deshalb jährlich nach England, um eine Abtreibung vornehmen zu lassen, doch ohne Papiere und/ oder finanzielle Mittel bleibt vielen selbst dieser Ausweg verwehrt. Jährlich 80.000 Frauen sterben nach wie vor weltweit wegen illegaler Abbrüche, eine Vielzahl mehr hat danach mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Im aktuellen Fall gab die junge Frau an, lieber sterben zu wollen, als das Kind zu bekommen. Doch die Begutachtung durch eine Beratungsstelle, Psychiater und Gynäkologen zog sich bis zur 24. Woche hin, das Gesetz schreibt Untersuchungen durch bis zu sieben Ärzt_innen vor. Die suizidgefährdete Frau trat in einen Hungerstreik, bis ihr ein Abbruch zugesichert wurde. Schlussendlich hielten sich die Ärzt_innen jedoch nicht an diese Zusage und handelten gegen ihren Willen. Gegenüber der „Irish Times“ berichtete die 18-Jährige, es sei ihr gesagt worden: „Um die Schwangerschaft an diesem Punkt zu beenden, müssen wir einen Kaiserschnitt machen.“ Sie hätte keine Wahl gehabt.